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Beiträge

Anlage A: SpVgg Zolling – Beitragsregelung ab Januar 2023
Jahresbeitrag von 01.01. bis 31.12. eines Jahres
Alter / ArtGrundbeitrag (entspricht Beitrag für passive Mitglieder) plus AbteilungsbeitragAbteilungen
FußballTennisGymnastikStockschützenKegeln /
Darts
0 bis 11 Jahre55,00 €30,00 €35,00 €30,00 €30,00 €30,00 €
12 bis einschließlich 17 Jahre (*)65,00 €40,00 €45,00 €40,00 €40,00 €40,00 €
Erwachsene85,00 €65,00 €90,00 €45,00 €40,00 €55,00 €
Rentner ab 65 Jahre (unter 65 Jahre mit Nachweis)65,00 €
Höchstbeitrag je Mitglied insgesamt bei
Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen
210,00 €
Höchstbeitrag pro Familie insgesamt bei
Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen (**)
420,00 €
einmalige Bearbeitungsgebühr bei Erstaufnahmeantrag10,00 €
(*) gültig auch für Schüler und Auszubildende bis 21 Jahre / Studenten bis max. 27 Jahre (jeweils auf Antrag mit Nachweis – der Nachweis ist jedes Jahr neu durch z.B. Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag bei der Geschäftsstelle bis zum 31.12. des Jahres zu beantragen!)
(**) Außer den Abteilungsbeiträgen werden pro Familie nur für die beiden jeweils ältesten Mitglieder Grundbeiträge (also 2 mit max. €170,–) berechnet
Sonstiges – Abteilung Tennis:
Mitglieder TEXINS / ONYX (früher Engie)Jahresbeitrag100,00 €
Tennishallengebühren für Mitglieder:(kpl. Wintersaison)werktags bis 16:00 Uhr und ab 23:00 Uhr330,00 €
werktags von 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr bzw. samstags/sonntags ganztägig440,00 €
Tennishallengebühren für Nichtmitglieder:(kpl. Wintersaison)werktags bis 16:00 Uhr und ab 23:00 Uhr475,00 €
werktags von 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr bzw. samstags/sonntags ganztägig585,00 €
Tennishallengebühren (Einzelstunden)täglich – Verfügbarkeit / Buchung über https://spvggzolling.ebusy.des.u.
Montag – Freitag07:00 – 11:0020,00 €
Montag – Freitag11:00 – 16:0023,00 €
Montag – Freitag16:00 – 22:0027,00 €
Montag – Freitag22:00 – 00:0020,00 €
Samstag / Sonntag / Feiertagalle Stunden27,00 €

Beitragsordnung

  • Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Vereinsbeitrages und ggf. der Aufnahmegebühr.
  • Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben.
  • Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  • Auflistung der Mitgliedsformen stehen in der jeweils gültigen Beitragsübersicht
  • Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
  • Ausnahmefälle zur Beitragsordnung entscheidet die Vorstandschaft bzw. in Absprache mit dem Vereinsausschuss.
  • Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Vereinsmitgliedern verpflichten sich zur Leistung der Beitragspflichten der Minderjährigen gegenüber dem Verein.
  • Minderjährige Mitglieder werden mit Eintritt der Volljährigkeit automatisch als erwachsene Mitglieder im Verein weitergeführt und gemäß der aktuell gültigen Beitragsregelung veranlagt.
  • Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 30.06., beträgt die Beitragshöhe 50% des Beitragssatzes, ansonsten 100%. Bei Eintritt im Dezember ist der Beitrag erst ab dem Folgejahr zu entrichten.
  • Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes nach vorheriger Ankündigung für das jeweils darauffolgende Kalenderjahr gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Sonderausgaben erheben.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel frühestens am 01.02. und spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres auf eines der Konten des Vereins. In diesem Falle ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 5.–€ zu entrichten.
  • Änderungen der persönlichen Daten -insbesondere der Bankverbindung – sind durch den jeweiligen Beitragspflichtigen unverzüglich mitzuteilen.
  • Kann der Bankeinzug aus Gründen, die der Beitragspflichtige zu verantworten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften)belastet, sind diese Gebühren durch den Beitragspflichtigen zu tragen.
  • Jedes aktive Mitglied zwischen 16 und 65 Jahren verpflichtet sich pro Kalenderjahr mindestens 4 Std. Arbeitseinsatz auf der Sportanlage zu verrichten. Sofern das Mitglied der gesonderten Aufforderung der jeweiligen Abteilung oder des Gesamtvereins nicht nachkommt. Behält sich der Verein in Absprache mit dem Vorstand und dem Vereinsausschuss vor 60,-€ (4h x 15,00€) aufgrund nicht getätigter Arbeiten für das vorangegangene Kalenderjahr nachträglich zu erheben. Dieser Betrag wird unabhängig vom Jahresbeitrag per Lastschriftverfahren erhoben.
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